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Donnerstag, 9. September 2010 - Eine andere Information ist möglich!
GUTES LEBEN

Der Kennzeichnungsvorschlag von foodwatch

 

Nährwertgehalt ja, Ampel nein


Brüssel (17.6.10): Gestern wurde im EU-Parlament über die Lebensmittelkennzeichnung für Verbraucher abgestimmt. Es gibt ein Ja zu verpflichtende Informationen zum Nährwertgehalt, jedoch ein Nein zur Einführung eines "Ampel"-Systems. foodwatch zeigt sich enttäuscht.
Mit 559 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen haben die Abgeordneten den Bericht von Renate Sommer (CDU) angenommen. Verbraucher sollen dadurch eine gut überlegte Wahl treffen können, während gleichzeitig die administrativen und finanziellen Auswirkungen für die Lebensmittelbranche so weit wie möglich eingegrenzt werden sollen.

"Für die Hersteller und Händler von Lebensmitteln ist die Vielfalt der existierenden Gesetze mittlerweile nur noch schwer überschaubar. Alle diese Missstände soll der vorliegende Verordnungsentwurf durch eine EU-weit einheitliche Lebensmittelkennzeichnung beseitigen", kommentierte Renate Sommer die Problematik.

Die Abgeordneten stimmen mit der EU-Kommission dahingehend überein, dass Schlüsselinformationen zum Nährwert, wie der Energiegehalt, Fette, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz im "Hauptblickfeld der Verpackung" angegeben werden müssen. Daher sei es unbedingt erforderlich, die Energie- und Nährstoffmenge stets pro 100 g oder 100 ml anzugeben. Diese Kennzeichnung soll auch für Proteine, Kohlenhydrate und Transfette gelten. Um die Lesbarkeit der Informationen zu gewährleisten, sollen nach Forderung der Abgeordneten dabei auch Kriterien wie Schriftgröße und Abhebung vom Hintergrund berücksichtigt werden.

Kein "Ampel"-System

Der Vorschlag zur Einführung des "Ampel"-Systems ist mit klarer Mehrheit abgelehnt worden. Ein "Ampel"-System sieht vor, rote, gelbe und grüne Farben zu verwenden, um den hohen, mittleren und geringen Gehalt von Salz, Zucker und Fett in verarbeiteten Lebensmitteln anzugeben.

Foodwatch zeigt sich enttäuscht

Das Votum gegen die Ampel ist enttäuschend für die Verbraucher, so foodwatch. Obwohl zahlreiche nationale und europäische Spitzenverbände von Ärzten und Kinderärzten, verschiedenste Patientenorganisationen, Krankenversicherungen bis hin zu Verbraucherverbänden sich vehement für die Ampelkennzeichnung eingesetzt haben, obwohl die Vorzüge der Ampelkennzeichnung gegenüber allen anderen Systemen vielfach durch wissenschaftliche Studien belegt wurden und die meisten Verbraucher die Ampel wollen, haben sich die Parlamentarier unter dem Einfluss der Industrielobby gegen die Ampel entschieden, so foodwatch abschließend.

Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs

Nach der Abstimmung des Europaparlaments muss sich noch der Europäische Rat der 27 zuständigen Fachminister mit der Verordnung befassen. Erst bei einer Einigung zwischen Parlament und Rat wird eine verbindliche Nährwertkennzeichnung festgelegt. Allerdings wird keine schnelle Einigung mit dem Rat erwartet, so dass der Gesetzesentwurf mit großer Wahrscheinlichkeit im Parlament in die Zweite Lesung gehen wird. Nach seiner Verabschiedung hat die Lebensmittelbranche dann drei Jahre Zeit die Regeln anzunehmen. Für kleinere Unternehmen, die am Tag des Inkrafttretens weniger als 100 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz 5 Millionen EUR nicht überschreitet, gelten die neuen Regeln fünf Jahre nach Inkrafttreten.

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