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Das war kein Unrecht, Frau Jochimsen?

 

17. Juni 1953


Berlin (17.6.10): Im Hamburger Abendblatt erklärt die Präsidentschaftskandidatin von DIE LINKE, Luc Jochimsen, die DDR war kein Unrechtsstaat. Das ist falsch. Von Christian Neugebauer
Die Kandidatin der Linken für das Bundespräsidentenamt, Luc Jochimsen, sagt im Hamburger Abendblatt: "Die DDR war ein Staat, der unverzeihliches Unrecht an seinen Bürgern begangen hat. Nach juristischer Definition war sie allerdings kein Unrechtsstaat".

Sie redet da mehrfachen Unsinn, folgt man der Argumentation ihres Parteikollegen Bodo Ramelow aus Thüringen, der auf seiner Website wissen läßt: "Eine wissenschaftlich haltbare Definition des Begriffs “Unrechtsstaat” gibt es weder in der Rechtswissenschaft noch in den Sozial- und Geisteswissenschaften." Ist dies ein Binnenproblem von DIE LINKE und demonstriert einmal mehr die Konzeptlosigkeit und Beliebigkeit von DIE LINKE, so ist es argumentativ falsch, grundsätzlich falsch.

Es gibt eine verbindliche Definition und es ist nur allzu verständlich, dass DIE LINKE sich dagegen wendet und diese Definition ihr nicht schmecken und auch nicht in den Sinn kommen will: Die Menschenrechte als eine der Säulen der Nachhaltigkeit.

Was Recht ist, ist durch die Menschenrechte verbindlich festgelegt und durch die jahrtausend alten Kämpfe für Selbstbestimmung, Freiheit und Gerechtigkeit begründet und legitimiert. Diese Rechte sind jedem Menschen natürlich gegeben, unveräußerlich und unteilbar.

"Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,..." (Präambel Allgemeine Erklärung der Menschenrechte), sind die Menschenrechte die verbindliche Definition, die Meßlatte.

Staaten, wo systematisch und grundsätzlich die Menschenrechte negiert und verwehrt werden, sind daher Unrechtsstaaten. Staaten, die Armeen gegen ihr Volk einsetzen, sind daher Unrechtsstaaten. Staaten, die Mauern bauen und ihr Volk an der Grenze erschiessen, sind daher Unrechtsstaaten. Staaten, die das freie Wort verbieten, sind daher Unrechtsstaaten. Staaten, die keine freien Wahlen zulassen, sind daher Unrechtsstaaten. Ihr Unrecht liegt begründet, dass sie sich an der Substanz des Mensch-Seins vergreifen und es unterdrücken, erniedrigen und zerstören. Dieses Recht ist größer als jede juristische Definitionshuberei und das sollte nicht vergessen sein, darf man nicht relativieren und klein reden: Die DDR war ein Unrechtsstaat.





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