Kurz: Da gibt es keine Ausreden und auf irgendwelche Software schon gar nicht. Das ist Quatsch. Die Kammer der Wirtschaftsprüfer hat jedenfalls schon das Verfahren gegen PwC eröffnet, was grundsätzlich gut ist.
Aktuell kündigt sich ein zweiter Rechenfehler an. So sollen die vier großen Stromkonzerne in Absicht falsche Zahlen an das Bundeskartellamt abgeliefert haben. Diesen Verdacht erhebt die Anwaltskanzlei Becker, Büttner & Held in einem Gutachten. Wird es wieder auf einen – upps, upps, upps – Rechenfehler rauslaufen?
Rechenfehler wohin man blickt? Früher hat man das einfach Betrug genannt. Wenn man im Gasthaus war, seine Bestellung gab und dann die Rechnung mit doppelten Betrag erhielt, dann war und ist es Betrug.
Dazu ein Zitat aus dem Rechtswörterbuch: „Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung. Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden. Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Als Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen angesehen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Einer Vermögensminderung steht eine Vermögensverfügung gleich.”
Und auch den konventionellen Mainstream-Medien muss man hier schwere Vorwürfe machen, den sie benennen nicht mehr die Dinge, was sie eigentlich darstellen und betrachten nicht die Konsequenz der vielen, vielen Rechenfehler. Denn, dass plötzlich eine an Top-Universitäten ausgebildete Finanzelite nicht mehr die vier Grundrechnungsarten beherrscht, kann nicht sein. Somit kann kein “Upss, Rechenfehler” gelten. Nicht in dieser Position. Und in der Grundschule geht dies auch nicht nach abgegebener Mathearbeit. Da hat man dann halt eine 6. Ein nachträgliches “Upps-Rechenfehler” wird dann von der Lehrerin mit “Eben und darum 6” quittiert. So, und nicht anders.
Wenn man auf die oben geführte Definition von Betrug abstellt, dann sind eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt, dass eine unabhängige Staatsanwalt schleunigst – wegen Verdunkelungsgefahr – tätig wird. Staatsanwaltschaften, bitte übernehmen.




