Die Staatsverschuldung hat gewaltige Ausmaße angenommen. Sie droht die Handlungsfähigkeit des Staates zu lähmen. Gleichzeitig ist sie – wie jede Krise – aber auch eine Chance: Wenn die Gegenfinanzierung auf intelligente Weise erfolgt, können unökologische Anreize abgebaut und gleichzeitig finanzielle Spielräume des Staates zurück gewonnen werden. Statt einer Erhöhung der (ökologisch blinden und sozial fragwürdigen) Mehrwertsteuer, einer Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge oder gar eines Rückbaus des Sozialstaates, brauchen wir den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die schrittweise, vorausschaubare und maßvolle Anhebung einzelner Umweltsteuern. So können Schuldenkrise und Klimakrise gleichermaßen gelöst und ökologische wie ökonomische und soziale Verwerfungen weitgehend vermieden werden.
Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zu dem Ziel bekannt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu reduzieren – egal was der Rest der Welt an Klimaschutzanstrengungen unternimmt oder auch nicht. Das ist unerwartet und somit bemerkenswert, denn es geht über die Selbstverpflichtung der vorherigen, schwarz-roten Bundesregierung hinaus.
Genauso bemerkenswert ist aber leider, dass auch fast ein halbes Jahr nach dem Amtsantritt immer noch völlig unklar ist, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Im Energiesektor steht im Herbst mit der Verabschiedung des Energiekonzepts eine wesentliche Entscheidung hierzu an. Die bisherigen Vorentscheidungen aber, etwa was die Diskussion um die Aufkündigung des Atomkonsenses und die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken oder die Förderung von Erneuerbaren Energien und Kraftwärmekopplung betrifft, sind wenig ermutigend. Im Verkehrssektor gibt es noch nicht einmal Anzeichen, wie die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, und dass auch die Landwirtschaft hierzu einen Beitrag zu leisten hat, scheint bisher gar nicht im Bewusstsein der Politik angekommen zu sein.
Die Bundesregierung ist aber noch eine weitere Verpflichtung eingegangen: Mit der Aufnahme der Schuldenbremse ins Grundgesetz zwingt sie sich ab dem kommenden Jahr zu einer substantiellen Reduzierung des Haushaltsdefizits. Bis zum Jahr 2016 muss die Neuverschuldung des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt werden. Zurzeit entspricht das etwa 9 Mrd. Euro. Bisher ist davon freilich noch nichts zu spüren: Die Neuverschuldung schnellt im Jahr 2010 mit 80,2 Mrd. Euro auf historisches Rekordniveau – dazu kommen noch die Haushaltsrisiken beispielsweise durch den Bankenrettungsfonds. Das heißt im Klartext, dass von drei Euro, die der Bund ausgibt, nur zwei mit Steuereinnahmen hinterlegt sind. Der Rest wird auf Pump finanziert.
In Krisenzeiten ist das verständlich und zu rechtfertigen, aber es ist klar, dass es nun zu deutlichen Ausgabenkürzungen oder Einnahmeerhöhungen kommen muss. Am wahrscheinlichsten ist beides. Doch was genau die Bundesregierung vorhat, um dem Grundgesetzt in diesem Punkt künftig Genüge zu tun, steht bisher in den Sternen. Immerhin: selbst die FDP gesteht mittlerweile ein, dass weitere Steuersenkungen (die bemerkenswerter Weise auch von der Bevölkerung überwiegend abgelehnt werden) nicht ohne weiteres und zumindest nicht sofort umzusetzen sind.
Die Ungewissheit, wie die Bundesregierung mit diesen zwei zentralen Herausforderungen umzugehen gedenkt, hat auch eine positive Seite: Sie lässt noch Hoffnung zu. Vielleicht besinnen sich Angela Merkel und ihr Finanzminister Wolfgang Schäuble auf alte Einsichten. Immerhin waren beide einst Anhänger einer Ökologischen Steuerreform. Auch die jüngsten Verlautbarungen von Bundespräsident Horst Köhler, Umweltminister Norbert Röttgen und FDP-Generalsekretär Christian Lindner geben Anlass zur Hoffnung. Röttgen und Lindner forderten in der Süddeutschen Zeitung eine „ökologisch gestaltende Ordnungspolitik […], die Umweltschutz und Ressourcenschonung zum wirtschaftlichen Eigeninteresse von Unternehmen und Bürgern macht“ und „den Wettbewerb als Innovationstreiber, Kostensenker und Entdeckungsverfahren für neue Technologien“ nutzt.
Bundespräsident Horst Köhler wurde sogar sehr konkret: „Wir sollten zum Beispiel darüber nachdenken, ob der Preis von Benzin nicht tendenziell höher als tendenziell niedriger sein sollte. Das Preissignal ist immer noch das stärkste Signal, damit Menschen ihr Verhalten ändern.“ Mit dem Abbau umweltschädlicher Subventionen und der Anhebung von Umweltsteuern könnte sowohl ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, als auch zur Einhaltung der Schuldenbremse geleistet werden.
Allein die jährlichen umweltschädlichen Subventionen betragen in Deutschland nach Berechnungen des FÖS rund 36 Mrd. Euro. Finanzminister Wolfgang Schäuble sprach von 10 Mrd. Euro, die der Staat pro Jahr sparen müsse. Das FÖS hat aktuell ein Konzept entwickelt nachdem mit einem Mix von Subventionsabbau und der Anhebung von ökologischen Lenkungssteuern die finanziellen Spielräume des Staates kurzfristig um rund 16 Mrd. Euro, mittelfristig um über 50 Mrd. Euro erweitert werden könnten.
Kurzfristig sollte damit die Neuverschuldung reduziert, bzw. ein Beitrag zum Abbau der Staatsschulden geleistet werden. Mittelfristig könnten andere Steuern und Abgaben gesenkt, bzw. einzelne Ausgaben für den Ökologischen Umbau der Wirtschaft gestärkt werden. Denn das ist der große Vorteil einer Ökologischen Finanzreform: Sie gibt Anreize zu mehr Energie- und Ressourceneffizienz und sorgt so dafür, dass sich Unternehmen und Verbraucher frühzeitig auf mittelfristig steigende Energiepreise einrichten.
Durch entsprechende Innovationen kann sogar Geld gespart werden. Denn höhere Preise sind nicht das Gleiche wie höhere Kosten. So fließt ein Teil des Geldes nicht mehr in die Taschen von Energiekonzernen oder OPEC-Staaten sondern in heimische Effizienztechnologien. Ein anderer Teil verschafft dem Staat zusätzliche finanzielle Spielräume, die er den Bürgern durch geringere Sozialversicherungsbeiträge wieder zurückgeben kann. So fördert er nicht länger Ressourcenverschwendung und Umweltzerstörung sondern Innovation, Effizienz und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Ansatzpunkte hierfür sind zahlreich. Allein 13 Einzelmaßnahmen umfasst das aktuelle Konzept des FÖS.
So bevorzugen die bisherigen Regelungen der Dienst- und Firmenwagenbesteuerung diejenigen, die die teuersten Autos mit dem höchsten Spritverbrauch kaufen, diese am stärksten privat nutzen und die den höchsten Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer haben. Dem Staat entgehen so jährlich 9 Mrd. Euro an Einnahmen. Das ist finanziell schmerzlich, aber auch ökologisch hochproblematisch und darüber hinaus sozial ungerecht. Denn mittlerweile sind mehr als 60 Prozent aller Neuzulassungen Dienst- und Firmenwagen. Da diese vergleichsweise schnell wieder abgestoßen werden, dominieren sie auch den Gebrauchtwagenmarkt.
So legt das Dienstwagenprivileg auch fest, zwischen welchen Spritschluckern sich Nicht-Dienstwagennutzen beim Autokauf entscheiden dürfen – auch die mit geringem Einkommen. Sie zahlen dann die Zeche für das Dienstwagenprivileg mit ihrer unnötig hohen Benzinrechnung. Der Staat unterstützt also durch eklatante Fehlanreize eine unökologische und unsoziale deutsche Fahrzeugflotte und gefährdet damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie.
Besonders eklatant sind die Verzerrungen beim Flugverkehr, der als klimaschädlichster Verkehrssektor zahlreiche finanzielle Vorteile genießt. Selbst über den Emissionshandel wird er noch bevorzugt, da die Bahn ihre Zertifikate komplett ersteigern muss, während der Flugverkehr 85 Prozent der Zertifikate geschenkt bekommt. Das FÖS fordert daher die Einführung einer Ticket-Tax um bestehende Wettbewerbsverzerrungen zwischen Bahn und Flugverkehr abzumildern. Mit Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden verfügen alle wesentlichen Wettbewerber über eine solche Abgabe. Deutschland hingegen hat hier eine Steueroase geschaffen und setzt andere Staaten unter Druck ökologisch fortschrittliche Politik wieder abzuschaffen.
Auch die Atomenergie genießt zahlreiche finanzielle Vorteile, obwohl sie eine besonders riskante Form der Energieerzeugung ist. Ein Großteil der negativen Umweltauswirkungen anderer Energieträger wie Kohle und Gas wird im CO2-Emissionshandel berücksichtigt. Die Atomenergie hingegen verursacht hohe Folgekosten für die Allgemeinheit, die nicht von den Kraftwerksbetreibern selbst getragen werden. Im Gegenteil profitieren sie indirekt vom Emissionshandel und erlangen durch den Anstieg der Strompreise Zusatzgewinne in Milliardenhöhe. Mit der Einführung einer Steuer auf Kernbrennstoffe könnten Teile der Risiken und Kosten durch die Nutzung von Atomkraftwerken den Betreibern angelastet, die leistungslosen Zusatzgewinne im Rahmen des Emissionshandels abgeschöpft und so wettbewerbliche Begünstigungen der Atomenergie abgebaut werden.
Allein durch die drei hier beschriebenen Einzelmaßnahmen könnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kurzfristig jährlich 6,8 Mrd. Euro, mittelfristig sogar rund 15 Mrd. Euro mehr einnehmen und damit nebenbei das Steuersystem ökologisieren. Heute finanziert sich der Staat überwiegend dadurch, dass er Arbeit finanziell belastet: über 60 Prozent des Staatsaufkommens kommen durch Steuern und Abgaben auf den Faktor Arbeit zu Stande. Steuern auf Umweltverbrauch tragen dagegen gerade einmal ungefähr fünf Prozent zu den Staatsfinanzen bei. Eine schrittweise Umschichtung der Steuer- und Abgabenlast wäre also nicht nur ein großer Schritt in Richtung Klimaschutz und Haushaltskonsolidierung sondern könnte darüber hinaus sogar Arbeitsplätze schaffen.
Autorennotiz: Diplom-Volkswirt Damian Ludewig, Jahrgang 1980, ist Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS). Er vertritt das FÖS und den Deutschen Naturschutzring (DNR) im Sprecherrat der Klima-Allianz, einem Bündnis aus über 100 Organisationen aus den Bereichen Kirchen, Entwicklung, Umwelt, Wirtschaft und Gewerkschaft. Von 2004 bis 2008 war er Jugendvertreter im Präsidium des DNR. Vor seiner Tätigkeit als FÖS-Geschäftsführer arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für zwei Bundestagsabgeordnete.






