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Donnerstag, 17. Mai 2012 - Eine andere Information ist möglich!
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Sparpaket trifft Einpersonenunternehmen hart


Wien (22.2.12): Das Sparpaket trifft armutsgefährdete Selbständige (Einpersonenunternehmen). Mindestens 5,71% höhere Beträge zur Pensionsversicherung und keine Senkung der überhöhten Mindestbeitragsgrundlage. Von Martina Schubert
Von Selbständigen werden im Zuge des Sparpakets höhere Sozialabgaben gefordert, bzw. bereits geplante Erleichterungen wieder zurückgenommen, obwohl bekannt ist, dass die Mehrheit der Selbständigen unter der Armutsgrenze verdient.

Mindestens 5,71% höhere Beträge zur Pensionsversicherung.


Die Erhöhung um einen Prozentpunkt von 17,5 % auf 18,5 % bedeutet mindestens 5,71% höhere Beiträge für die Pensionsversicherung. Überhöhte Mindestbeitragsgrundlage bleibt doch. Geringverdienende Selbständige müssen von einer fiktiven, sog. Mindestbeitragsgrundlage Sozialversicherung bezahlen. Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung bis 2015 war bereits beschlossen und die für die Krankenversicherung geplant. Das Sparpaket verhindert dies.

Die Rahmenbedingungen benachteiligen Selbständige und gehören verbessert, nicht verschlechtert. Die 10 notwendige Verbesserungen für die Sozialversicherung (SVA)
sind:

- Rasche Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung. (2012 statt 2015)
- Abschaffung des 20% Selbstbehalts für Geringverdienende bis 14.000 Euro Einkommen im Jahr. Über 14.000 Euro: Einziehen eines Kostenbeteiligungsdeckels bei 5 % des Einkommens. Berücksichtigung von Kindern und PartnerInnen, die vom Selbständigeneinkommen mitversorgt werden.
- Soziale Absicherung bei längerer und somit existenzbedrohender Krankheit
- Angleichung des Wochengeldes für selbständige Mütter auf das von Arbeitnehmerinnen und Abschaffung der Beitragspflicht während des Bezugs von Wochengeld.
- Drastische Reduktion von Exekutionen (dzt. 10% der SVA-Versicherten) und Konkursanträgen von seiten der SVA. Einräumung eines gesetzlichen Ermessensspielraums für SVA, keine Pfändung unter das Existenzminimum, Verzugszinsen (dzt. 8%) stark reduzieren.
- Gleichstellung der Neuen Selbständigen bei der Gründung. Keine Nachbemessung der Krankenversicherung.
- Selbständigenvorsorge auf freiwillige Basis umstellen.
- Frühere Ausstiegsmöglichkeiten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
- Erleichterungen bei den Mehrfachversicherungen.
- Transparente und periodenrichtige Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Manche der vorgeschlagenen Verbesserungen werden möglicherweise noch umgesetzt, bei anderen ist im Moment gar kein politischer Wille in Sicht.


Autorinnennotiz: Mag. Martina Schubert, FO.FO.S. - Forum zur Förderung der Selbständigkeit

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