Die Ursache für den massiven Antibiotikaeinsatz liegt laut Löwenstein in einer industriellen Tierhaltung mit inakzeptablen Haltungsbedingungen in immer größeren Beständen, die sich zudem regional konzentrieren. Dadurch nehmen einerseits der Krankheitsdruck und andererseits die Auswirkungen eines Krankheitsausbruches stark zu, so der BÖLW.
Und der BUND führt aus: Nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reichen die vom Bundesagrarministerium geplanten Änderungen des Arzneimittelgesetzes bei Weitem nicht aus, um den massiven Medikamenteneinsatz in der Tierhaltung und damit die Gefahr für Resistenzen gegen Antibiotika zu reduzieren. Es sei zwar höchste Zeit, endlich auf Bundesebene Daten zur Antibiotika-Abgabe durch Tierärzte zu erheben.
Es fehle jedoch ein wirksames Verbot von Humanantibiotika in der Tierhaltung, ein klares Reduktionsziel für Antibiotika und die Verpflichtung für Tierärzte, vor Verordnung eines Antibiotikums immer einen Test des Krankheitserregers durchzuführen. Das Ministerium versäume es zudem, die Anreize für Tierärzte zu beseitigen, am Verkauf möglichst vieler Antibiotika und an Mengenrabatten verdienen zu wollen. Zudem enthielten die Ministeriums-Vorschläge zu viele Schlupflöcher und seien weit entfernt von einer zentralen und transparenten Erfassung des Antibiotika-Einsatzes, wie sie zum Beispiel in Dänemark üblich sei.
Entscheidend für einen Erfolg sei zudem, die Ursachen des Problems zu bekämpfen, die in inakzeptablen Haltungsbedingungen in der industriellen Fleischerzeugung lägen. Die Ministerin müsse endlich die Standards für die Tierhaltung deutlich verbessern und die Subventionen der industriellen Landwirtschaft abbauen. Damit würden die Missstände in der Agrarindustrie wirksam bekämpft und dem Schutz von Umwelt und Verbrauchern wäre längerfristig gedient, so der BUND.
An den vorgelegten Vorschlägen kritisiert der BÖLW, dass sie kein wirksames Verbot von Humanantibiotika in der Tierhaltung, kein klares Reduktionsziel für Antibiotika und keine Verpflichtung für Tierärzte, vor Verordnung eines Antibiotikums einen Test des Krankheitserregers durchzuführen, enthalten.
(Quellen: BÖLW, BUND)




