Laut Anzeige wurden die Lampen als Energiesparlampen der Energieklasse A beworben. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) stellte aber fest, dass die beworbene glühlampenförmige Lampe die entsprechenden Energieeffizienzkriterien nicht erfüllt: Sie entsprach nur der Energieklasse B.
Die toom BauMarkt GmbH gab daraufhin eine Unterlassungserklärung gegenüber der DUH ab. Der Aktionspartner BILD hingegen war nicht bereit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, daher erwirkte die DUH vor dem Landgericht Berlin gegenüber der Axel Springer AG eine einstweilige Verfügung.
"Im Rahmen einer ‚Aktionswoche zur Nachhaltigkeit‘ haben BILD und Rewe Energiesparlampen mit niedriger Energieeffizienz verramscht. Mit falschen Angaben zur Energieeffizienz wurden die Verbraucher getäuscht und zum Kauf niederwertiger Energiesparlampen verleitet. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes wird mit solchen den Verbraucher täuschenden Aktionen eine grundsätzlich positive Technologie wie die Energiesparlampe diskreditiert", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Als Faustregeln für den Kauf guter Energiesparlampen empfiehlt die DUH den Verbrauchern, auf vier einfache Merkmale zu achten: Die Energiesparlampen sollten Energieklasse A haben, mehr als 10.000 Stunden Lebensdauer ausweisen, mehr als 20.000 Schaltzyklen (An- und Ausschalten) aushalten und weniger als zwei Milligramm Quecksilber beinhalten.
Die Rewe-Zentralfinanz eG hatte sich bereits am 08.10.2010 für die toom BauMarkt GmbH durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen gegenüber der DUH verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, in Werbeanzeigen mit dem Text „Energiesparlampe Energieklasse A“ zu werben, wenn in der Anzeige eine Energiesparlampe mit der Energieklasse B abgebildet ist.
(Quelle: DUH)





