Das BMELV hat im Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zusätzliche Maßnahmen angekündigt, um der Entwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika vorzubeugen. Vor allem für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. Auch der Informationsaustausch zwischen den Behörden soll deutlich verbessert werden.
Bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hatte der vzbv darauf hingewiesen, dass es nicht bei einer Neuregelung der Datenerhebung und Transparenz bleiben darf, sondern dass darüber hinaus weitere dringende Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung erforderlich seien. Deshalb ist die geplante Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen ein Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings bleiben Zweifel, ob die Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes greifen, da eindeutige Zielvorgaben für die Umsetzung fehlen. Auch kritisiert der vzbv, dass es bislang keine Grenzwerte gibt, anhand derer mit multiresistenten Keimen belastete Lebensmittel vom Markt genommen werden können.
(Quelle: vzbv)




