Es ist fast nichts mehr zu holen im Mittelmeer und dennoch wird weiter gefischt, als wäre der Reichtum an Fischen ungebremst. Bereits 54 % der Fischbestände sind überfischt, die Folgen ohne Eingreifen nicht absehbar. Bereits 2006 wurde für die EU-Mittelmeeranrainer eine Mittelmeerverordnung erlassen, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juni dieses Jahres. Allerdings haben es die Mitgliedstaaten weitgehend versäumt, alle notwendigen Maßnahmen für eine umfassende Durchführung zu treffen, und die Kommission bedauert dies zutiefst.
EU-Kommissarin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei Maria Damanaki betont, dass die im Rahmen der Mittelmeerverordnung im Dezember 2006 angenommenen Maßnahmen jetzt uneingeschränkt umgesetzt werden sollten. „Ich werde genau darauf achten, dass die Mittelmeerverordnung vollständig umgesetzt wird. Die Übergangszeit ist vorüber. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, umgehend tätig zu werden“, sagte sie.
„Die Mitgliedstaaten hatten mehr als drei Jahre Zeit, sich vorzubereiten und die Vorschriften umzusetzen. Dabei handelt es sich um die Vorschriften, auf die sich die Mitgliedstaaten 2006 mittels eines Kompromisses, bei dem der viel ehrgeizigere Vorschlag der Kommission geändert wurde, einvernehmlich geeinigt hatten. Es fällt schwer zu akzeptieren, dass die Mitgliedstaaten heute nicht Willens oder nicht in der Lage sind, auch nur den Kompromiss aus dem Jahr 2006 umzusetzen. Ich bin wirklich sehr enttäuscht“, fügte sie hinzu.
Kommissarin Damanaki meinte weiter: „Der Zustand mehrerer Mittelmeerbestände ist alarmierend schlecht und die Fischer fangen jedes Jahr geringere Mengen. Wir müssen die Besorgnis erregende Tendenz unhaltbarer Fangmethoden und einer Verarmung der Meeresressourcen umkehren, und wir müssen es jetzt tun. Das geht aber nur, wenn jeder seine Verantwortung übernimmt und sich an die vereinbarten Vorschriften hält.“
Mit der Mittelmeerverordnung sollen Umweltbelange in die Fischereipolitik eingebunden und ein Netz von Fangschutzzonen eingerichtet werden, in denen die Fischerei zum Schutz von Aufwuchsgebieten, Laichgründen und des marinen Ökosystems eingeschränkt ist. Sie enthält außerdem technische Vorschriften über zulässige Fanggeräte und die Entfernung von der Küste sowie Bestimmungen zu geschützten Arten und Lebensräumen.
Sie räumt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten ein, Maßnahmen gezielt an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, allerdings kann dieser Ansatz nur erfolgreich sein, wenn die Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben machen.
Als die Verordnung Anfang 2007 in Kraft trat, wurde für einige Bestimmungen eine lange Einführungsphase (bis 31. Mai 2010) vorgesehen. Es dürfte also davon ausgegangen werden, dass die nationalen Verwaltungen hinreichend Zeit hatten, den Übergang vorzubereiten und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Dennoch sind sie offenbar auch jetzt noch unvorbereitet, und die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung erweist sich als problematisch.
Bei den jüngsten Inspektionen der Kommission wurden schwerwiegende Verstöße gegen die Mindestmaschenöffnungen der Netze, die Mindestgröße von Fischen und anderen Meerestieren sowie andere Selektivitätsbestimmungen festgestellt. Und dies trotz der Tatsache, dass alle einschlägigen Vorschriften seit dem Inkrafttreten der Verordnung vor drei Jahren verbindlich sind. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten ihren in der Verordnung festgeschriebenen Pflichten nicht nachgekommen: Sie haben ihre Bewirtschaftungspläne nicht fristgerecht vorgelegt und keine zusätzlichen Fangschutzzonen ausgewiesen.
Es sollte betont werden, dass die Verordnung eine bestimmte Anzahl Fangmethoden auch weiterhin zulässt, solange aus wissenschaftlichen Gutachten hervorgeht, dass die Auswirkungen auf Arten und Lebensräume vertretbar sind, und die Methoden im Rahmen eines nationalen Bewirtschaftungsplans gesteuert werden.
Die Europäische Kommission bedauert diese Situation zutiefst, die zwangsläufig direkte Folgen für den Zustand der Bestände und die Nachhaltigkeit der Fischerei haben wird. Sie hat die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, unverzüglich tätig zu werden und die Situation zu korrigieren, und unterstützt sie bei der Lösung noch bestehender Probleme. Im Fall schwerwiegender Zuwiderhandlungen jedoch wird die Kommission nicht umhin können, hart durchzugreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Es steht außer Frage, dass die Mittelmeerfischerei nicht von der Mittelmeerverordnung oder der Europäischen Union alleine verwaltet werden kann. Die Mitwirkung aller Anrainerstaaten ist von entscheidender Bedeutung, und die EU ist in multilateralen Organisationen wie der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) und der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) sehr aktiv, um die wissenschaftlichen Kenntnisse zu verbessern und vor allem mit dem übergeordneten Ziel der Förderung der Nachhaltigkeit gleiche Bedingungen für alle zu schaffen.







