„Es ist zu begrüßen, dass die Baumarktkette Hornbach durch seine Anerkenntnis des Unterlassungsanspruches in Zukunft die volle Verantwortung für alle bei ihr angebotenen Energiesparlampen übernimmt", so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Als Baumarktkette nimmt sich Hornbach damit selbst in die Pflicht und erklärt sich zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Interesse des Verbrauchers bereit. Resch kündigt weitere Quecksilber-Untersuchungen von Energiesparlampen an.
Hornbach wird nun im Wege eines Anerkenntnisurteils verurteilt, nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die den Grenzwert für Quecksilber einhalten. Im Falle eines Verstoßes drohen hohe Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Geulen & Klinger, Berlin), der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Hornbach steht nun unter verstärkter Beobachtung. Es ist zu hoffen, dass die drohenden Strafen dazu führen, dass Hornbach die Verantwortung für seine Produkte zukünftig besser wahrnimmt als in der Vergangenheit.“
(Quelle: DUH)




