„Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bietet keinen besseren Schutz von Umwelt, Wasserressourcen und Verbrauchern und ist noch nicht einmal geeignet, die europäischen Rechtsgrundlagen vollständig umzusetzen“, sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne.
Trotz zahlreicher Bemühungen sei bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis heute keine Entlastung der Umwelt eingetreten. Der Inlandsabsatz an Pflanzenschutzmitteln bleibe auf hohem Niveau oder steige sogar noch an.
„Es sind weder verbindliche Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ des Pflanzenschutzes, noch Mindestabstände zu Gewässern oder Sonderregeln in Natur- oder Wasserschutzgebieten vorgesehen“, so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany.
Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes müsse dieser Situation sowie dem novellierten europäischen Regelwerk besser Rechnung tragen, indem konkretere Anforderungen an eine Reduzierung der Aufwandmengen und der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel festgeschrieben werden. Zudem müsse das Pflanzenschutzrecht stärker mit dem Wasserrecht, wie mit den konkreten Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, verknüpft werden.
„Vielfach ist sogar eine deutliche Intensivierung der Landnutzung zu beobachten, die sämtliche Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung gefährdet“, sagte BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Statt konkreter Ziele zur Minderung der Pestizidbelastung fänden sich im Entwurf des Aktionsplans lediglich vage Forschungsvorhaben und unzureichende Maßnahmen.
(Quellen: NABU, BUND)




