Die AK kritisiert, dass die Bewertungen von Ratingagenturen in zahlreichen Gesetzen verankert sind: „Die Ratings sind und waren fehlerhaft. Sie dürfen kein Freibrief für risikoreiche Finanzgeschäfte mehr sein.“
„Drei private, gewinnorientierte Firmen, die sich noch dazu mehrmals geirrt haben, können nicht der verbindliche Maßstab dafür sein, was eine risikoreiche Anlage ist und was nicht“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel:
„Es kann nicht sein, dass sich die Verantwortlichen auf dubiose Gütesiegel von Ratingagenturen verlassen, wenn sie mit dem Geld von Steuerzahler und Steuerzahlerinnen hantieren.“ Es geht um das Geld von KleinanlegerInnen genauso wie um jenes der Pensionskassen, der Sozialversicherung oder Steuerrücklagen von Bund, Ländern und Gemeinden.
Die strikte Kontrolle ist aber nicht genug, solange den Ratingagenturen eine quasi-amtliche Stellung zugebilligt wird. „Dass Ratingagenturen immer noch maßgeblich zur Risikobeurteilung herangezogen werden und sogar in Gesetzestexten verankert sind, ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagt Tumpel.
Das blinde Vertrauen auf externe Ratings kann als einer der Hauptauslöser der gegenwärtigen Krise bezeichnet werden. Derzeit dominieren die drei großen Ratingagenturen Standard & Poor’s, Fitch und Moody’s: Sie halten ganze 97 Prozent des Marktes. Ihre Gewinne stiegen vor der Finanzkrise innerhalb von nur zehn Jahren um mehr als 900 Prozent.
Ihre Ratings verschärften den Herdentrieb bei den AnlegerInnen und verstärkten die manisch-depressiven Schwankungen auf den Finanzmärkten noch zusätzlich. Trotzdem begleitet ihr Urteil die wirtschafts- und finanzpolitischen Reformbemühungen in der Eurozone nach wie vor permanent.
AK Präsident Herbert Tumpel ist deshalb empört, dass „Ratingagenturen als private und gewinnorientierte Unternehmen, demokratisch legitimierte Regierungen in ihren Bemühungen torpedieren können“.
In verschiedenen Gesetzestexten wurden Ratingagenturen quasi-behördliche Aufgaben übertragen, weil die Gesetzgebung – zum Beispiel mit Basel II und in Folge viele Veranlagungsbestimmungen – deren Urteil zum Maßstab für die Risikobeurteilung erhoben hat.
Die Urteile der Ratingagenturen waren in der Vergangenheit aber immer wieder von Interessen geleitet und fehlerhaft. Die Arbeiterkammer ist deshalb der Ansicht: Kein Kreditinstitut, kein Finanzinstitut, keine Versicherung, kein Investmentfonds, keine Pensionskasse und vor allem aber nicht die EZB in ihren Anlageentscheidungen sollte sich alleine auf ein externes Ratingurteil berufen können.
Webtipp: Kampagne für eine gemeinnützige Ratingagentur > www.enra.deutscheumweltstiftung.de




