Der Bundesrat hatte das bislang vorliegende Modell der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen vor der Sommerpause mit der Begründung abgelehnt, mögliche Steuerausfälle in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro nicht schultern zu können.
Der BEE weist zudem darauf hin, dass dieses Modell auch in seiner gesamten Ausgestaltung zu kurz greift: "Bislang würde der Vorschlag der Bundesregierung nur Vollsanierungen mit einer hundertprozentigen Abschreibungsmöglichkeit fördern" gibt Martin Bentele, Sprecher der AG Wärme im BEE zu bedenken.
Wegen des hierfür erforderlichen extrem hohen Investitionsaufwandes von rund 50.000 bis 100.000 Euro für ein typisches Einfamilienhaus würde dieses Modell aber nur 3 bis 5 Prozent der Bevölkerung erreichen und daher eine soziale Schieflage erzeugen."Deshalb muss eine Steuerabschreibung auch schon für den alleinigen Ersatz einer fossilen Heizung durch erneuerbare Wärmequellen wie Pelletheizung, Umweltwärme und Solarthermie möglich sein", fordert Bentele.
Der BEE schlägt aus diesem Grund ein Modell vor, das auch Teilsanierungen fördert. Diese erreichen bei einem Investitionsaufwand von 15.000 bis 30.000 Euro bereits CO2-Einsparungen von 30 Prozent und mehr.
Die degressive Ausrichtung des Modells stellt zusätzlich sicher, dass der Prozess der energetischen Modernisierung direkt nach Inkrafttreten beginnt und Innovationen sowie Kostensenkungen über die mehrjährige Laufzeit des Programms realisiert werden.
Bentele:"Unser Vorschlag führt unterm Strich zu deutlich geringeren Steuerausfällen und sollte für die Länder daher ein gangbarer Weg sein. Bei einer Gesamtbetrachtung sind insgesamt sogar Mehreinnahmen für den Fiskus zu erwarten, da die investitionsbedingten höheren Steuereinnahmen die Mindereinnahmen der Abschreibung mehr als kompensieren."
Ein Steuerabschreibungsmodell würde den dringend notwendigen Modernisierungsprozess im Wärmesektor sofort starten. Es würde zu mehr effizienten Heizungen, mehr Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt und einer verbesserten energetischen Qualität der Gebäude führen, zeigt sich der Verband überzeugt.
UBA-Gebäude
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, und der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Jochen Flasbarth, haben darauf hingewiesen, dass der Gebäudebereich enorme Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz birgt. Bei der Grundsteinlegung eines neuen Bürogebäudes für das UBA am Standort Marienfelde in Berlin sagte Reiche: „Der Gebäudebereich spielt eine Schlüsselrolle beim Klima- und Ressourcenschutz. Der UBA-Neubau ist ein Beispiel dafür, wie nachhaltiges Bauen mit hohen ökologischen Standards auch in Bürogebäuden umgesetzt werden kann.“
Das zukunftsweisende UBA-Bürogebäude wird als Netto-Nullenergiehaus errichtet. Die gesamte Energie für den Betrieb des Hauses wird aus regenerativen Energiequellen am Gebäude stammen. Eine Solaranlage auf dem Dach liefert elektrischen Strom und eine Wärmepumpe stellt Energie aus dem Grundwasser für die Gebäudeheizung zur Verfügung. Im Jahressaldo weist das Gebäude damit eine ausgeglichene Energiebilanz auf. Das Gebäude soll bereits nach einem Jahr Bauzeit fertig gestellt sein und Platz für attraktive Büros von 30 Beschäftigten bieten. In jedem Raum sollen die Lüftung, Wärmeversorgung und Beleuchtung individuell gesteuert werden können.
Flasbarth hob hervor, dass der Neubau schon heute die ab 2019 geltenden schärferen Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie erfüllt. Der UBA-Präsident ermunterte andere öffentliche Bauherrn, ebenfalls als gutes Vorbild voranzugehen: „Ökologie und Ökonomie sind auch bei größeren Bürogebäuden kein Widerspruch mehr. Mit richtiger Planung lassen sich nachhaltige Lösungen finden, die sich wirtschaftlich rechnen und auch architektonisch attraktiv sind.“ Die EU fordert ab 2019, dass Neubauten der öffentlichen Hand eine ausgeglichene Energiebilanz aufweisen müssen.
(Quelle: BEE, UBA)




