„Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass die Kinderrechte weltweit gestärkt werden und dass Kinder und ihre Vertreter eine Handlungsmöglichkeit bei Rechtsverletzungen bekommen“ , so der Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe. Mit dem neuen Vertrag werden Kinder international als Rechtsträger anerkannt und Staaten ermutigt, ihre Rechtsmittel für Kinder auf nationaler Ebene zu stärken bzw. geeignete zu schaffen.
Das bedeutet Berufungen, Revisionen, Widersprüche, Beschwerden, also jede Möglichkeit, um eine Rechtsverletzung zu ahnden oder eine Abänderung eines nachteiligen Rechtszustands aufzuheben. Der Vertrag sieht auch ein Untersuchungsverfahren bei schwerwiegenden und systematischen Kinderrechtsverletzungen vor. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kann in solchen Fällen selbst ermitteln.
Eine Hürde jedoch muss noch genommen werden: Die UN-Generalversammlung muss dem Vertrag zustimmen. „Wir rechnen fest damit, dass dies vor Weihnachten geschieht“, so Jürgen Thiesbonenkamp. Bundesfamilienministerin Schröder hat bereits an alle Länder appelliert, den neuen Vertrag, der ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist, schnell zu unterzeichnen. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie zu den Erst-Unterzeichnern gehört und danach den Vertrag so schnell wie möglich ratifiziert“, so Dr. Thiesbonenkamp.




