Still und heimlich wurde vorgestern im Bundesgesetzblatt die "Änderung der Sondereinheiten-Verordnung" veröffentlicht. In dieser Verordnung wird die Durchführung einer optischen oder akustischen Überwachung nach § 136 Abs. 1 Z 2 Strafprozessordnung, die gegen eine Person gerichtet ist, die gemäß § 157 Abs. 1 Z 2 bis 4 StPO berechtigt ist, die Aussage zu verweigern (§ 144 Abs. 3 StPO) geregelt. Das bedeutet, dass ab 1. Juni 2010 Journalisten und Medieninhaber, aber auch Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer und Mediatoren belauscht werden dürfen, obwohl diesen Berufsgruppen ein Aussageverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung garantiert wird berichtet der Österreichische Journalisten Club (ÖJC).
Der ÖJC kritisiert diesen optischen und akustischen Lauschangriff auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes. ÖJC-Präsident Fred Turnheim fordert die Innenministerin, die Nationalratsparteien und den Hauptausschuss des Nationalrates dringend auf, diese Verordnung wieder zurückzuziehen und auf Basis vom 25. Juni 1998 zu stellen.
Der Angriff auf Daten sensibler Berufsgruppen darf nicht Bestandteil einer Verordnung des Innenministeriums sein, sondern muss im Gesamtbild mit der Vorratsdatenspeicherung gesehen werden, die von vielen Berufsgruppen, darunter dem ÖJC abgelehnt wird. "Die Grund- und Freiheitsrechte dürfen nicht scheibchenweise vernichtet werden", sagt ÖJC-Präsident Turnheim am Mittwoch in einer Aussendung.






