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POLITIK

Umweltverbände steigen aus Runden Tisch Gen aus


Berlin (8.7.10): Die Umweltverbände DNR, NABU, der ökologische Lebensmittelverband BÖLW und der Wissenschaftler-Verband VDW sind aus dem Runden Tisch zu Gentechnologie ausgestiegen. Es gäbe keine Dialogbasis mehr.
Der Vorwurf wie Grund lautet, dass sich das Forschungsministerium einem ernsthaften Dialog mit der kritischen Zivilgesellschaft zum Thema Gentechnikforschung verweigert habe.

Sachlicher Anlass war, dass das Ministerium all jene Forschungsansätze der Umweltverbände zurückweist, die sich mit den Risiken für Mensch und Natur auseinandersetzen. "Die Verbände haben ihre Forderungen wissenschaftlich begründet und hinterlegt. Dagegen setzt Bundesforschungsministerin Schavan Behauptungen, die mit keiner einzigen Quelle belegt werden”, empört sich DNR-Vizepräsident und NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das Ministerium führt dazu in seiner Stellungnahme zum 9-Punkte Forderungsprogramm der Umweltverbände aus:

"Nach Auswertung von mehr als 10 Jahren Erfahrung mit GVO-Anbau kommt z. B. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit der im Auftrag der EU-Kommission verfassten BEETLE-Studie (Biological and Ecological Evaluation towards Long-Term Effects) zu dem Schluss, dass die zugelassenen gv-Lebens- und Futtermittel keine nachteiligen Effekte auf die Gesundheit von Tier und Mensch haben. Für den Bereich Gesundheit wurden über 100 Veröffentlichungen ausgewertet und 52 Gesundheitsexperten befragt. Genehmigungsinhaber und Behörden führen zudem die in ihrer Zuständigkeit liegenden Überwachungs- und Monitoringaufgaben durch, die z. B. auch ein regelmäßiges Auswerten von wissenschaftlichen Veröffentlichungen umfassen." (Stellungnahme Bundesforschungsministerium).

Und es heißt weiter in der Stellungnahme, es sei nicht Aufgabe des Staates "...die Nützlichkeit oder Erwünschtheit gefahrlosen gesellschaftlichen Handelns, wie die Erforschung und die Nutzung der Grünen Gentechnik, zu bewerten". Eine Argumentation, die verwundert, denn der Staat mischt sich überall gerne ein mit dem Argument "Sicherheit", um Bürgerrechte einzuschränken. Und grundsätzlicher: Nach § 20a des Grundgesetzes ist es sogar Pflicht des Staates, die Allgemeinheit vor nicht vertretbaren Risiken und Gefahren zu schützen. Und genau hier liegt das Auffassungsdelta.

Und das Ministerium sagt in seiner Pressemitteilung: "Bei den Projekten gab es keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche oder ökologische Schäden von gentechnisch veränderten Pflanzen."

Des Weiteren geht aus der Stellungnahme hervor, das Ministerium könne die langfristigen und großflächigen Folgen des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht erforschen, da es dazu keine methodischen Ansätze gäbe. "Diese Behauptung ist besonders dreist, da das Bundesforschungsministerium selbst den Verbund GenEERA gefördert hat, der zur großflächigen Verbreitung von GV-Raps Modelle und Berechnungen entwickelt", erklärte NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober. Der Punkt ist weiters, wenn es keine methodischen Ansätze gäbe, um die Gefahr einzuschätzen, dann kann man auch nicht dafür sein, eben weil es keinen methodischen Ansatz gibt.

Eine weitere Behauptung sei, dass jeder gentechnologisch veränderter Organismus bei seiner Zulassung in Brüssel vollumfänglich geprüft sei. „Dies behauptet nicht einmal mehr die Europäische Zulassungskommission EFSA und ist fachlich völlig unsinnig, da sich die Wissenschaft weiterentwickelt und neue Risiken und Erkenntnisse nie ausgeschlossen werden können“, so Ober.

Kurz, man sehe keine Basis mehr, weshalb die Verbände ihre weitere Teilnahme am Runden Tisch aussetzen.


Dokument "Stellungnahme des Bundesministerium" zum Nachlesen > www.nabu.de/downloads/Anmerkungen_BMBF.pdf

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