Sechs Vorhaben aus ihrem Zehn-Punkte-Plan sind nach heutigem Stand als weitgehend wirkungslos einzustufen, die anderen vier als vollständig wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Report "Chronisch vergiftet", den die Verbraucherorganisation foodwatch heute veröffentlichte. Nur eine der angekündigten Maßnahmen, die Verpflichtung der Futtermittelbetriebe zu umfassenden Dioxintests, war potenziell geeignet, Dioxineinträge in die Nahrungskette zu vermeiden - ausgerechnet diese wurde jedoch seit Vorstellung des Aktionsplans im Januar 2011 bis zur Wirkungslosigkeit abgeschwächt.
Auch bei der zeitlichen Umsetzung des eigenen Plans ist Ministerin Aigner am selbst formulierten Anspruch gescheitert, "mit Hochdruck" mehr Sicherheit für Verbraucher durchzusetzen: Ein Jahr nach dem Skandal sind von den zehn angekündigten Regelungen bislang nur vier überhaupt in Kraft getreten.
"Die lückenlose Test-Pflicht aller Futtermittelbestandteile als einzige potenziell wirkungsvolle Maßnahme wurde mithilfe von Verfahrenstricks vorbei an der Öffentlichkeit soweit verwässert, dass von der Ankündigung nur noch die Überschrift übrig ist - und unter dieser Überschrift heute etwas ganz anderes umgesetzt werden soll, als im Aktionsplan versprochen", erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch.
"Der Rest ist reine Symbolpolitik, die entschlossenes Handeln nur vortäuscht, ohne die Futtermittelindustrie an die Kandare zu nehmen. Das wichtigste Ziel, die Prävention von Dioxineinträgen in die Nahrungskette, wird nicht erreicht."
Der Aktionsplan und seine Umsetzung sind aus Sicht von foodwatch ein Lehrstück für organisiertes Politikversagen.
foodwatch fordert die Bundesverbraucherministerin auf, ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Verbraucher nachzukommen und die einzige wirkungsvolle Maßnahme zur Vermeidung von Dioxineinträgen ohne Abstriche umzusetzen: "Die Betriebe müssen verpflichtet werden, lückenlos alle Bestandteile ihrer Futtermittel auf Dioxin zu testen", so Matthias Wolfschmidt.
(Quelle: foodwatch)




