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SOZIALES

Gute Nachricht: Keine Abzocke mehr bei Anruf


Berlin (27.10.11): Eine gute Nachricht für die Verbraucher sind die heute vom Bundestag beschlossenen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen sowie zu Telefonverträgen und Anbieterwechsel.
Das erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes. "Die Abzocke bei Service-Nummern wird bald ein Ende haben. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt", so Vorstand Gerd Billen. Jetzt komme es darauf an, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Künftig dürfen Anbieter keine Entgelte für die Zeit verlangen, die ihre Kunden bei einem Anruf in einer Wartschleife verbringen. Der Bundestag beschloss eine weitrechende Regelung, die sowohl erste als auch weiterleitende Warteschleifen erfasst und zwar für Festnetz- und Mobilanrufe gleichermaßen. Zudem gibt es künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Für die endgültige praktische Umsetzung haben die Anbieter insgesamt zwölf Monate Zeit.


Auch beim Telefonanbieterwechsel gibt es positive Veränderungen: Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleistet ist. Einziger Wermutstropfen: Das Gesetz sieht keine Sanktionen für den Fall vor, dass Anbieter dem nicht nachkommen.

Noch ein weiteres Ärgernis hat der Bundestag mit seiner heutigen Entscheidung abgestellt: Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der bisherige Anbieter denselben Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.




(Quelle: vzbv)

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