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SOZIALES

Honorarberatung muss gesetzlich geregelt werden


Berlin (19.1.12): Die Bundesregierung muss die Honorarberatung im Finanzmarkt gesetzlich regeln, um endlich eine Alternative zum provisionsgesteuerten Vertrieb zu schaffen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld der Bundestagsdebatte am Donnerstag zu einem entsprechenden SPD-Antrag.
„Die Regierung hat eine Regelung versprochen, aber bislang nicht geliefert“, kritisiert Vorstand Gerd Billen. Erforderlich sei eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert wird. Zudem muss eine provisionsfreie Produktvermittlung gewährleistet werden. Der SPD-Antrag ist aus Sicht des vzbv dafür eine gute Grundlage.

Derzeit existiert in Deutschland die Dienstleistung Finanzberatung auf Honorarbasis praktisch nicht. Der Löwenanteil der Finanzvermittlung ist provisionsgesteuert. Dabei sind die Vermittler keine Berater, sondern Verkäufer, die bestimmte Produkte vertreiben und an den Provisionen verdienen.


Die Folge: Das Beratungsgespräch ist nicht ergebnisoffen, die Beratung in vielen Fällen nicht bedarfsgerecht. „Der Gesetzgeber muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Honorarberatung stärkt“, fordert Gerd Billen. „Langfristig muss es allerdings darum gehen, sich vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz zu verabschieden.“

Eine effektive Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis muss aus Sicht des vzbv folgende Punkte abdecken:

Das Berufsbild der Finanzberatung auf Honorarbasis muss gesetzlich definiert werden, um Verbrauchern Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Weiters, die Finanzberatung auf Honorarbasis muss berechtigt sein, auch Produkte zu vermitteln. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beratung provisionsfrei erfolgt. Eine Pflicht zum Angebot von provisionsfreien Nettotarifen ist hierfür die sinnvollste Lösung. Der Gesetzgeber muss für den Beruf des Finanzberaters auf Honorarbasis bestimmte, nachzuweisende Qualifikationen vorschreiben. Die Aufsicht über Finanzberater auf Honorarbasis sollte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt sein.
Es sind umfassende vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten des Finanzberaters über die angebotene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) und seine Vergütung gesetzlich zu verankern.




(Quelle: vzbv)

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