UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir forschen seit Jahren zu hormonellen Wirkungen von Stoffen und beraten über Bewertungskriterien. Mit dieser Entscheidung der Europäischen Union (EU) beginnen wir, hormonell wirkende Stoffe wegen dieser Eigenschaften zu regulieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal für den Umwelt- und Verbraucherschutz.“
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Octylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt. Schon in niedrigen Konzentrationen schädigt der Stoff deren Entwicklung und Fortpflanzung. Verwendet wird die Chemikalie - chemisch korrekt als 4-tert-Octylphenol bezeichnet - bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen oder Reifen. Octylphenol trägt damit ab sofort den Status „besonders besorgniserregend“ – wie es die EU-REACH-Verordnung für Stoffe vorsieht, die ersetzt werden sollen.
Damit folgten die EU-Staaten einstimmig einem Vorschlag des UBA. Welche Folgen hat das für andere Chemikalien, die nachweislich die Fortpflanzung und Entwicklung von Menschen und Tieren aufgrund ihrer hormonellen Eigenschaften stören können? Bei entsprechenden Nachweisen können diese Stoffe durch REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft werden.
Erhält eine Chemikalie diesen Status, können weitere regulatorische Maßnahmen folgen, z.B. eine Zulassungspflicht. Alternativ können kritische Verwendungen oder der Import - auch als Bestandteil von Produkten - über eine Beschränkung verboten werden. Langfristig sollen besonders besorgniserregende Stoffe gänzlich aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Ein erster Schritt dorthin ist die Aufnahme in die „Kandidatenliste“ von REACH, wie soeben bei Octylphenol geschehen.
(Quelle: UBA)




