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Montag, 21. Mai 2012 - Eine andere Information ist möglich!
VERMISCHTES

Zahlungsverkehr: Keine 32 Ziffern


Berlin (14.2.12): Die Zwingschraube von 32-stelligen Kontonummern ist vom Tisch. Der vzbv sieht dies als Erfolg.
Verbraucherfreundlicher als ursprünglich geplant sind die heute vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zum europäischen Zahlungsverkehr (SEPA).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt insbesondere, dass die Kontoangaben mit über dreißig Stellen vom Tisch sind und der Schutz von Verbrauchern bei Lastschriftverfahren weitgehend gewahrt bleibt. Für beides hatte sich der vzbv wiederholt eingesetzt. „Der Zahlungsverkehr bleibt für Verbraucher praktikabel“, erklärt Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen.


An ein paar Neuerungen müssen sich die Kunden allerdings gewöhnen, wenn die Regelungen am 1. Februar 2014 in Kraft treten.

Für Überweisungen ist dann auch innerhalb von Deutschland die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Diese besteht im Regelfall aus einem Kennzeichen für Deutschland DE und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Unterm Strich müssen sich deutsche Verbraucher also nur zwei neue Ziffern merken. Die ursprünglichen Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummerkombination angeben zu müssen, wurden dagegen gestoppt.

Lastschriften bleiben frei rückbuchbar

Lastschriften bleiben zudem für Verbraucher in Deutschland frei rückbuchbar. Dies ist eine wichtige Schutzfunktion, für den Fall, dass Anbieter einer bezahlten Leistung nicht nachkommen. Die Regelung gilt vorerst nur für Einzugsermächtigungen, die im Zuge der SEPA-Einführungen umgestellt werden. Die Kommission ist jedoch beauftragt, das neue SEPA-Lastschriftverfahren insgesamt in dieser Form zu gestalten. Eine Kröte müssen die deutschen Verbraucher dennoch schlucken: Die Frist zur Rückbuchung wird auf acht Wochen verkürzt. „Kunden sollten sich erkundigen. Erste Banken ändern bereits ihre Geschäftsbedingungen. Diese werden schon vor 2014 in Kraft treten.“, warnt Westphal. Zudem werden Einzugsermächtigungen, die Verbraucher bisher nicht mit Unterschrift erteilt haben, zum Beispiel im Internet, werden vor dem 01.02.2014 nochmals schriftlich bestätigt werden müssen.




(Quelle: vzbv)

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