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Dienstag, 22. Mai 2012 - Eine andere Information ist möglich!
WIRTSCHAFT

DIW-Studie: EU-Vorschlag zur FTS


Berlin (22.2.12): Das DIW Berlin hat den Vorschlag der EU-Kommission einer Finanztransaktionssteuer überprüft. Die Steuer dürfte das riesige Handelsvolumen an den Finanzmärkten verringern, hochspekulative Geschäfte eindämmen und die Finanzmärkte wieder stärker an die Realwirtschaft koppeln.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, Käufe und Verkäufe bei Börsengeschäften mit 0,02 Prozent bis 0,2 Prozent des gehandelten Papierwerts zu besteuern. Wegen dieser niedrigen Steuersätze wird nur wer viel handelt hoch belastet.

Betroffen wäre vor allem der so genannte Hochfrequenzhandel, der nach jüngsten Schätzungen 30 bis 40 Prozent des europäischen Handelsvolumens ausmacht. Per automatisierten Handelscomputern werden dabei zum Beispiel Verkaufsorder analysiert, angenommen und innerhalb von Sekundenbruchteilen zu einem höheren Preis wieder abgeworfen. Mit Millionen solcher Transaktionen werden hohe Gewinne erzeugt, obwohl die einzelnen Geschäfte oft nur einen minimalen Überschuss liefern.


Nach dem Vorschlag der EU­-Kommission wird jede Transaktion besteuert, bei der entweder Käufer oder Verkäufer aus der EU kommen (Sitzlandprinzip). Kommen beide aus EU-Ländern, müssen auch beide zahlen. Das Steueraufkommen fließt unmittelbar in die Heimatländer der Vertragspartner. „Länder, die bereits eine Börsensteuer eingeführt haben, müssen daher nicht mit Ausfällen rechnen, wenn sie die EU-Steuer adaptieren“, sagt Dorothea Schäfer.

Dennoch sperrt sich etwa Großbritannien weiter hartnäckig gegen eine EU-weite Steuer auf Finanztransaktionen. Besteuert wird dort lediglich der Handel von Aktien und Unternehmensanleihen, die Unternehmen mit Sitz in Großbritannien ausgeben. Der Steuersatz beträgt vergleichsweise hohe 0,5 Prozent des Kaufpreises. Die britische Regelung kennt jedoch viele Ausnahmen.

Laut Schätzungen werden nur 20 Prozent des Handels an der Londoner Börse tatsächlich von der Steuer erfasst. Die vorgeschlagene EU­Steuer ist dagegen sehr viel breiter angelegt. Nur Transaktionen durch Privatpersonen und mit der EZB sollen weitgehend befreit sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht beeinträchtigt wird, sondern in erster Linie der Handel der Finanzinstitute gelenkt wird. Das erhöht die Chancen, jene Finanzprodukte zu belasten, die besonders oft mit Spekulationsgeschäften in Verbindung gebracht werden.

Clearingsysteme verhindern Umgehung der Steuer

Die Abwicklung der britischen Börsensteuer über eine zentrale Abwicklungs- und Verwahrstelle habe sich bewährt, so die DIW-Expertin. Zentrale Clearingstellen und eine allgemeine Registrierpflicht wirkten zudem grundsätzlich der Steuerhinterziehung entgegen. Auch in der EU gibt es Pläne zur Einrichtung einer zentralen Gegenpartei (CCP) mit Sitz in der EU. „Clearingstellen bringen Licht ins ‚Dunkel des Schattenhandels‘ und erleichtern den Steuereinzug“, so die DIW-Finanzexpertin.




(Quelle: DIW)

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